AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beraterdienstleistungen (Privat- & Firmenkunden)
ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Magª Heike Podek Bahngasse 2/1, 7202 Bad Sauerbrunn). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Beratung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sowohl der Auftragnehmer, als auch der Auftraggeber sind berechtigt, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Kündigung entstandenen Leistungen erhalten. Dies gilt auch für allfällig bereits vereinbarte Termine gemäß Punkt 11. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES / STELLVERTRETUNG
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung und Unterstützung anwendet.
2.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in seinen Räumlichkeiten. Eine Beratung dauert in der Regel zwischen 60 bis 120 Minuten. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren.
2.4. Die Dienstleistung des Auftragnehmers ist kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Bei körperlichen odern psychischen Erkrankungen wird die Konsultation eines Arztes oder Psychotherapeuten empfohlen.
AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS /VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
3.1. Sofern die Beratungsleistung direkt am Sitz des Auftraggebers erfolgt, sorgt dieser dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
4.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
4.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
HAFTUNG / SCHADENERSATZ
6.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
6.2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
6.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 6
GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ
7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
7.2. Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt seiner Tätigkeit sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
7.3. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
7.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
HONORAR
8.1. Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren für jede Beratung bzw. für jedes Projekt ein Honorar, welches in der Regel als Stundensatzhonorar ausgestaltet wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gemäß dem jeweiligen Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen bzw. dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig (kein Skontoabzug).
8.2. Der Auftragnehmer wird eine Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
8.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
8.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
8.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8.6. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Bezahlung seitens des Auftraggebers gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno als vereinbart. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Forderungen sowohl durch ein Inkassobüro, als auch durch einen Rechtsanwalt zu betreiben, wobei sämtliche dadurch entstehenden Kosten durch den Auftraggeber zu tragen sind. Für den Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes sind diese Kosten gemäß RATG zu tragen. Der Auftragnehmer ist weiters berechtigt, pro Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von EUR 20 zu verrechnen.
STORNIERUNG VON TERMINEN
9.1. Sämtliche per Telefon, online, E-Mail oder auf sonstige Art und Weise vereinbarten Termine sind verbindlich und einzuhalten.
9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende Termin aufgrund einer Verhinderung bzw. aufgrund von anderen Notfällen oder unaufschiebbaren Verpflichtungen bzw. Beratungen Termine zu verschieben. Daraus resultiert weder ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, welcher Art auch immer (Reisekosten, Hotelkosten, etc.), noch ein Anspruch auf Verdienstentgang oder allfällige sonstige Schäden und Kosten.
9.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, bereits vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei zu stornieren. Sollte eine Stornierung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen, so ist das volle Honorar für die vereinbarte Beratungsdauer zu bezahlen.
ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG
10.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Allfällige entgegenstehende verbraucherrechtliche Bestimmungen des jeweiligen Wohnsitzes des Verbrauchers sind anwendbar, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
11.2. Als Erfüllungsort für alle Lieferungen vom Auftragnehmer ist Bad Sauerbrunn vereinbart.
11.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit einem entstehenden Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber wird das sachlich zuständige Gericht in Mattersburg vereinbart. Allfällige zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
11.4. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt bzw. richtet sich subsidiär nach dem beiderseitigen Willen der Parteien.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.